Verdacht auf Zwangsprostitution einer Minderjährigen
Eine anonyme Beobachterin bzw. ein anonymer Beobachter meldet via Online Meldung den Verdacht, dass in einer Kontaktbar, von der die Adresse bekannt ist, eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen wird. Gemäss den wenigen Informationen, welche die meldende Person macht, verfügt die junge Frau über gefälschte Papiere und wird stark überwacht.